Positionspapier:

GEHT DOCH! SPIELEN!

Kinder und Jugendliche haben vielfältige Rechte: auf Schutz, auf Spiel und Freizeit, auf Teilhabe und Beteiligung. Um ihnen diese Rechte zu garantieren, braucht es gerade auch im Bereich der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zukunftsfähige Modelle, die die Bedürfnisse von allen Bewohner*innen achten.

Für fast 100.000 Kinder und Jugendliche ist die Stadt Bremen der konkrete Lebensraum, in dem sie ihren Alltag verbringen. Sie brauchen Platz zum Draußenspielen, verkehrsberuhigte Bereiche, sichere Wege…

Die bespielbare und familienfreundliche Stadt ist auch eine sichere Stadt. Eine Stadt, die sicher für Kinder ist, hat auch sichere Räume für ältere Menschen oder Menschen mit Bewegungs-einschränkungen. Barrierefreiheit ist für alle diese Menschen von großem Wert. Für diese besonders schutzbedürftigen Gruppen ist weder die vorhandene Infrastruktur noch das von Fahrzeugen gefahrene Tempo vorteilhaft. Die Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 ist zu hoch für eine kinderfreundliche und barrierefreie Stadt. Diese Initiative hat den Zweck, für die Problematik zu sensibilisieren, vorhandene Räume zu schützen und zu vernetzen sowie gerecht für ALLE, sicher und barrierefrei zu gestalten.

Kinderspiel in der Stadt findet überwiegend in privaten Räumen, auf Freiflächen und auf Spielplätzen statt. Wir wollen die Räume erweitern und befürworten auch temporäre Nutzungen. Dabei ist es nicht so, dass es keine Instrumente gäbe. Das Instrument Spielstraße/ verkehrsberuhigter Bereich wird schon ab und an genutzt, aber eine systematische Prüfung und Ausweitung findet nicht statt. Das kann man vor allem bei Umbauten und Neubauten erwägen. Verkehrsberuhigte Bereiche sind auch Lernräume. Hier können Kinder Drei-, Lauf-, oder Fahrradfahren lernen, was auf zugeparkten Geh- und Radwegen in Bremen nicht mehr möglich ist. Wir betonen die Bedeutung von Spielstraßen für die Kommunikation und den Zusammenhalt in Nachbarschaften. Auch Sicherheitsbedürfnisse seitens der Eltern spielen eine Rolle: Kinder auf der Straße vor dem Haus sind von den Eltern noch erreichbar und sicherer, weil „sichtbar vom Küchenfenster“.

Im Bestand ist das zum Beispiel wegen abzusenkender Bordsteine vergleichsweise teuer. Wir plädieren dafür, ein Modellprojekt einer Art „Spielstraße light“ aufzulegen, was wir im weiteren Familienstraßen nennen. Dabei wird zum Beispiel mit Transparenten eine deutliche Anfangs- und Endgestaltung hergestellt. Das Tempo wird auf 10-20 Kilometer begrenzt. Temporäre Einbauten wie Rollerparken, Fußballfeld, Basketballkörbe schaffen eine deutliche Situation.

Bremen war nach Frankfurt Vorreiter der temporären Spielstraßen, bei denen Wohnstraßen an einem Nachmittag in der Woche für Kinderspiel gesperrt wurden. Es sind neun solcher Straßen entstanden, die teils schon seit über zehn Jahren bestehen. Die Ausweitung stockt, weil ein klares politisches Bekenntnis dazu fehlt und es keine wasserfeste, rechtliche Voraussetzung dafür gibt. Temporäre Spielstraßen sollten eindeutig in der StVO §45 verankert werden. In Berlin gibt es eine regelrechte Bewegung mit inzwischen 20 temporären Spielstraßen. Auch in London ist die temporäre Spielstraße sehr populär. In der Hauptstadt gibt es mittlerweile über 100 davon.

Im Gegensatz zur StVO (Straßenverkehrsordnung) sind temporäre Spielstraßen in Großbritannien laut “Road Traffic Regulation Act” eindeutig zulässig. Organisiert wird eine temporäre Spielstraße meistens von einer Gruppe von Nachbar*innen. Diese stellen die Absperrschranken zur gegebenen Zeit auf und sind Ansprechpersonen vor Ort. Sie sorgen dafür, dass die Durchfahrt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Rettungsfahrzeugen jederzeit für alle sicher gewährleistet ist. Ein entscheidender Unterschied zu Straßenfesten oder anderen anmeldepflichtigen Aktionen ist, dass es sich bei der temporären Spielstraße NICHT um eine Veranstaltung handelt. Einmal genehmigt, steht die Straße zu den gegebenen Zeiten den Menschen einfach zur Verfügung, wie ein Spielplatz oder ein Park. Die Straße ist weiterhin öffentlicher Raum. Jede*r haftet für sich selbst bzw. Eltern für ihre Kinder. Und es gibt kein Programm: Ob man Rollschuh läuft, Federball spielt oder es sich mit Klappstuhl und Zeitung gemütlich macht, ist jedem/r selbst überlassen. Die Erfahrungen aus Berlin und Bremen zeigen, dass dies gut funktioniert. Während in Großbritannien die Anordnung einer temporären Spielstraße rechtlich klar geregelt ist (siehe unten), ist die StVO in Deutschland nicht so eindeutig. Die rechtliche Grundlage zur Anordnung einer temporären Spielstraße ist in Deutschland zwar mit § 45 (1) bzw. (1b) und § 31 (1) S.2 StVO gegeben, explizit erwähnt werden temporäre Spielstraßen aber nicht. Bei zuständigen Verkehrsämtern und Behörden treten aus diesem Grund immer wieder Unsicherheiten auf, wie eine entsprechende Anordnung zu begründen ist. Eine Ergänzung der StVO wäre wünschenswert.

Die Vorteile solcher Modelle und Instrumente liegen auf der Hand: mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und mehr Räume, die auch der Begegnung und Kommunikation gewidmet werden. Nach den vielen guten Erfahrungen sind dies nicht alleine Instrumente für Ausweitung der Möglichkeiten für Kinderspiel, sondern es entstehen sozio-kulturelle Räume, die alle Bewohner*innengruppen bereichern. Wohnstraßen sollen Straßen auch zum Wohnen sein.

 

Wir sprechen uns aus für:

  1. Die Einrichtung von Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich bei allen Um- und Neubauten zu prüfen. Eine geeignete Partizipation der Anwohner*innen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist durchzuführen.
  2. In einem Pilotmodell die Einrichtung von Familienstraßen zu erproben. Hierzu könnte an eine ohnehin geplante Baumaßnahme angeknüpft werden.
  3. Das Instrument temporäre Spielstraßen stärker bekannt zu machen und dafür zu werben. Hierzu braucht es einen verlässlichen normativen, politischen und finanziellen Rahmen. Des Weiteren sollten Bewohner*innen bei der Einrichtung und Bespielung zum Beispiel durch Spiellandschaft Stadt unterstützt werden. Eine qualifizierte Mehrheit der Bewohner*innen sollte einer Umwidmung zustimmen. Wir schlagen vor den §45 (1) StVO. um Punkt 7. zu erweitern: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (…) 7. um Kindern und Jugendlichen mehr Platz zum Spielen zu gewähren, z.B. durch die Einrichtung einer temporären Spielstraße.
  4. Das Instrument Spielleitplanung unter Beachtung der Schaffung kindgerechter Räume als auch der Vernetzung von Räumen fortzusetzen. Dabei spielt der Aspekt Beteiligung (von Kindern und Jugendlichen) eine ganz große Rolle. Dabei sind ausdrücklich auch Schulwege zu betrachten. Wir sprechen uns für Schulwege aus, die gefahrlos zu Fuß und mit dem Rad absolviert werden können. Wichtig ist es bei diesen Planungen auch die Belange von älteren Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.
  5. Elterntaxis durch Aufklärung und Kommunikation zu minimieren. Ein Modellprojekt „Schulstraßen“ mit der temporären Sperrung der Bereiche vor besonders belasteten Schulen sollte zeitnah umgesetzt werden. Weiterhin müssen im direkten Umfeld von (Grund-)Schulen und Kitas verkehrsberuhigte Bereiche geschaffen werden, das Kfz-Parken/halten eingeschränkt oder untersagt werden und nur Ver- und Entsorgung zugelassen werden. Der Schulerfolg ist nachweislich besser, wenn die Kinder sich vor Schulbeginn bewegen können. Dafür braucht es sichere Schulwege.
  6. Solche Maßnahmen sind personell zu unterstützen. Die Arbeit des Jugend- und Kinderrechtebüros ist abzusichern.
  7. Bei Umbauten ist auf konsequente Barrierefreiheit zu achten. Bei Überwegen sollte hierbei der Bordstein abgerundet werden. Bei Neubauten sollte ein Standard von 2 Meter 50 für Fußwege nicht unterschritten werden.
  8. Kinder können bei Geschwindigkeiten über 40 km/h Entfernungen nicht mehr richtig abschätzen. Der Anhalteweg reduziert sich bei Tempo 30 um die Hälfte im Vergleich mit Tempo 50. Wir sprechen uns aus Verkehrssicherheitsgründen dafür aus, dass Bremen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführt, sobald dies rechtlich möglich ist.

 

Unterzeichner*innen:

Deutscher Kinderschutzbund Bremen, autofreier StadTraum e. V., BREMEN im WANDEL, Spiellandschaft Stadt e. V., Allgemeiner Deutscher Fahrradclub Bremen (ADFC), Kidical Mass Bremen, einfach einsteigen, Verkehrsclub Deutschland Landesverband Bremen e.V.